Vorratsdatenspeicherung: EU-Frist läuft aus
In dem Streit um die Speicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten gibt es keine Bewegung. Jetzt läuft eine EU-Frist aus.

EU-Frist zu Veränderungen für die Speicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten abgelaufen
Auch fast 22 Monate nach dem Karlsruher Urteil ist der Dauerkonflikt um die
Speicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten zur Strafverfolgung
nicht vom Tisch. Mehr noch: der Streit wird die Bundesregierung auch in das
neue Jahr begleiten. Das Urteil besagte, dass die Vorratsdatenspeicherung
neu geregelt werden muss. Nun lief am Dienstag eine von Brüssel gesetzte
Frist für eine Neuregelung aus. Dennoch gibt sich Justizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gelassen. Die Ministerin will die Daten
nur nach konkreten Anhaltspunkten für Straftaten speichern lassen (“Quick
Freeze“). Das geht der Union nicht weit genug.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte bereits im März 2010 die bis
dahin geltende Vorratsdatenspeicherung, die eine sechsmonatige Speicherung
vorsah, gekippt. Der Chef des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, pocht auf
eine schnelle Neuregelung. Der “Bild“ (Dienstag) sagte er: “Die Strukturen
organisierter und terroristischer krimineller Netzwerke können angesichts
fehlender Vorratsdaten nicht aufgedeckt, schwere Straftaten nicht aufgeklärt
werden.“ Es gebe “reale Sicherheitslücken“, die geschlossen werden müssten.
Nach “Bild“-Angaben wurden seit dem Urteil 5500 Auskunftsersuchen an Telefon-,
Handy- oder Internet-Anbieter gestellt. In mehr als 80 Prozent habe es keine
Antwort gegeben. Der Unions-Innenexperte, Hans-Peter Uhl (CSU) gab
Leutheusser-Schnarrenberger indirekt eine Mitschuld an Verbrechen wie
Kinderpornografie im Internet. “Wer die fortgesetzte Darstellung des
sexuellen Verbrechens an Kindern nicht wirksam bekämpft, macht sich
schuldig“, sagte er der Zeitung.
Ende Oktober hatte die EU-Kommission Deutschland eine Frist von zwei Monaten
gesetzt, um die EU-Richtlinie zur Speicherung von Verbindungs- und
Standortdaten für die Strafverfolgung umzusetzen. Die EU-Behörde hatte eine
begründete Stellungnahme verschickt. Nun kann die EU-Kommission gerichtlich
vorgehen. In dem sogenannten Vertragsverletzungsverfahren kann die
EU-Behörde Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. In
letzter Konsequenz kann das Gericht millionenschwere Zwangsgelder verhängen.
Ein Sprecher der EU-Kommission sagte aber am Dienstag auf Anfrage in
Brüssel, über das weitere Vorgehen sei noch nicht entschieden.
Leutheusser-Schnarrenberger verwies darauf, dass insgesamt mehr als 50
Vertragsverletzungsverfahren aus Brüssel gegen Deutschland anhängig seien –
„nicht in meinem Bereich, sondern in vielen anderen Bereichen, in
unionsgeführten Häusern der Bundesregierung“. Die Ministerin erinnerte auch
daran, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung derzeit
überarbeitet wird. Mehr als fünf EU-Länder hätten die Richtlinie bislang
nicht umgesetzt. “Diese Richtlinie ist gescheitert, und deshalb nehmen wir
an dem Evaluierungsprozess teil“, sagte die FDP-Politikerin.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sagte der Nachrichtenagentur
dpa, viele Unternehmen speicherten die Telefondaten bereits ohne zusätzliche
gesetzliche Regelung über mehrere Wochen, größtenteils sogar über Monate.
Anders sei dies bei Internet-Verbindungsdaten. Hier habe er sich bereits
seit längerem für eine “Quick-Freeze-Plus“-Lösung ausgesprochen, sagte
Schaar, also dafür, dass diese Daten ein oder zwei Wochen gepuffert werden.
Die Strafverfolgungsbehörden hätten bei einem solchen Verfahren eine echte
Möglichkeit, die Daten bei Bedarf einzufrieren, um sie – wenn nötig – zur
Verfolgung schwerer Straftaten zu verwenden.