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Glass: Google verbietet Weiterverkauf seiner Datenbrille

18 Apr

1500 Dollar kostet ein Test-Exemplar von Googles Datenbrille Glass. Doch wer eines der Geräte kauft und bezahlt, dem gehört es nicht: Google behält sich vor, die Brillen aus der Ferne kaputtzumachen, falls sie verkauft oder verliehen werden. Der Fall ist symptomatisch.

Google verkauft die ersten Test-Modelle seiner Datenbrille namens Glass für 1500 Dollar – verbietet den Käufern der “Explorer Edition” aber, sie “weiterzuverkaufen, zu verleihen oder jemand anderem zu geben”. Einen Markt für Wiederverkäufer gäbe es offenbar: “Wired” berichtet von einem Mann, der seine vorbestellte Googlebrille bei Ebay anbot, die Auktion aber bei einem Preis von 90.000 Dollar erschrocken zurückzog, als er von dem Verkaufsverbot erfuhr. Wer dagegen verstößt, riskiert nicht nur den Verlust jeglicher Gewährleistung, Google gesteht sich selbst in seinen Nutzungsbedingunen sogar das Recht zu, “das Gerät zu deaktivieren”.

Natürlich ist Googles Wunsch, einen florierenden Schwarzmarkt mit seinen Testgeräten zu verhindern, verständlich. Und doch zeigt der aktuelle Fall, auf welche Welt wir uns mit großen Schritten zubewegen: Eine nämlich, in der die Konzerne eine bislang ungeahnte Macht bekommen, über die Dinge weiter zu verfügen, die wir von ihnen kaufen.

Früher war es so: Wer einen Staubsauger oder einen Radiowecker erwarb, konnte damit anschließend machen, was er wollte. Aufschrauben, verschenken, zum Laubbläser umbauen, ganz nach Wunsch. Das Schlimmste, was man dabei riskierte, war der Verlust der Gewährleistung (und natürlich das Gerät kaputtzumachen). Das dünne Fädchen, das die verkauften Geräte mit ihren Herstellern verbindet, ist allenfalls das, was man heute so hässlich”geplante Obsoleszenz” nennt: gewissermaßen die eingebaute Selbstzerstörung durch Verschleißteile mit Verfallsdatum.

Wer heute ein Telefon kauft, dem gehört es nicht immer

Heute ist das anders. Heute gehört einem ein technisches Gerät nicht notwendigerweise nur, weil man es gekauft und bezahlt hat. Was daran liegt, dass auf all den smarten Gerätschaften, mit denen wir uns umgeben, Software läuft, und diese Software aus Sicht der Hersteller gewissermaßen nur an uns vermietet wird. Der Harvard-Jurist Jonathan Zittrain hat davor schon 2009 in seinem Buch “The Future of the Internet – and how to stop it” gewarnt: Angebundene Geräte, “tethered devices”, wie Zittrain sie nennt, erlauben den Herstellern eine ganz neue Form der Machtausübung weit über den Verkauf eines Geräts hinaus. Ein prominentes Beispiel lieferte Amazon, als der Konzern im Jahr 2009 versehentlich verkaufte, nicht lizenzierte Versionen von George Orwells “1984″ von den Kindles diverser Käufer löschte.

Doch die Macht der Konzerne reicht eben noch viel weiter – bis hin zum “Deaktivieren”, wie Google das nennt. Man könnte auch Kaputtmachen sagen. Gezielte Obsoleszenz gewissermaßen.

Das Verbraucherrecht hat auf diese Entwicklung – Kontrolle per Fernwartung – bislang keine schlüssige Antwort anzubieten. In den USA gibt es ein Urteil eines Berufungsgerichtes, das es dem Käufer einer Software des Unternehmens Autodesk untersagte, eine Software weiterzuveräußern, die dieser selbst gebraucht gekauft und nie benutzt hatte. Das Gericht entschied zugunsten von Autodesk (PDF): Der Mann habe keine Software erworben, sondern nur eine Lizenz, und deren Weiterverkauf könne Autodesk untersagen.

500.000 Dollar für einen Handy-Jailbreak?

In Europa dagegen hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg im Sommer 2012 entschieden, dass gebrauchte Software durchaus weiterverkauft werden darf, und der Käufer dann auch weiterhin ein Recht auf Software-Aktualisierungen vom Hersteller hat.

Gleichzeitig aber verbieten europäische Gesetze viel von dem, was man als Äquivalent des Staubsauger-Umbaus betrachten könnte: Wer beispielsweise eine Spielkonsole erwirbt und sie so umbaut, dass er sie selbst programmieren, sie also als Computer im herkömmlichen Sinne nutzen kann, verstößt etwa in Deutschland womöglich gegen das Urheberrechtsgesetz, weil er “technische Maßnahmen” umgeht, die dazu dienen, Aktivitäten zu verhindern die “vom Rechteinhaber nicht genehmigt sind”.

Ähnliche Gesetze gibt es überall in Europa, auf Basis der EU-Richtlinie für das Urheberrecht von 2003. Es hat bereits diverse Verurteilungen aufgrund solcher Gesetze gegeben. Es geht dabei stets darum, das Abspielen illegaler Kopien zu verhindern – mit dem gleichen juristischen Werkzeug lässt sich aber nahezu jeder nicht genehmigte Eingriff in die Hardware verbieten.

In den USA wiederum ist es seit kurzem illegal, ein von einem Mobilfunkbetreiber zur Verfügung gestelltes Telefon von einem Simlock zu befreien, es also auch für die Netze anderer Betreiber zu öffnen. Wer es dennoch tut, riskiert im Extremfall fünf Jahre Gefängnis oder 500.000 Dollar Strafe.

Es erscheint unwahrscheinlich, dass ein Richter gegen eine Privatperson jemals eine solche Strafe verhängen würde, das Prinzip aber ist im Gesetz längst etabliert: Wer ein technisches Gerät erwirbt, auf dem Software läuft, dem gehört es nicht.

 
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Microsofts Azure greift Amazons Web Services an

17 Apr

“Und” sei das entscheidende Wort, schreibt der für Microsofts Cloud-Dienst Azure verantwortliche Bill Hilf in seinem Blog. Deshalb werde das Unternehmen in Zukunft Infrastruktur- und Plattformdienste in der Cloud anbieten. Damit ergänzt Microsoft den bislang fehlenden IaaS-Bereich, in dem Amazon mit seinen Web Services (AWS) seit Langem aktiv ist.

Da Kunden zudem Qualität und einen niedrigen Preis verlangten, werde Microsoft für die Standarddienste Speicher, Rechenzeit und Bandbreite dieselben Preise ansetzen, wie sie AWS verlange. Im Einzelnen lässt sich das jedoch nur schwer nachprüfen, da die jeweiligen Instanzen bei beiden Firmen häufig unterschiedlich ausgelegt sind.

So ist die kleinste Virtuelle Maschine (0,02 US-Dollar pro Stunde ab 1. Juni) bei Microsoft mit 768 MByte RAM und 49 GByte Plattenplatz ausgerüstet, verfügt jedoch nicht über eine dedizierte virtuelle CPU. Amazon verlangt für seine kleinste EC2-Instanz 0,091 US-Dollar stündlich und bietet dafür 1,7 GByte RAM, eine reservierte virtuelle CPU sowie 160 GByte Plattenplatz.

Microsofts größte Standardinstanz A4 ähnelt mit 8 Cores, 14 GByte RAM und rund 2,6 GByte Plattenplatz Amazons M1 Extra Large (8 Cores, 15 GByte RAM, 1,7 GByte). Für eine solche Azure-Variante fallen 0,72 US-Dollar pro Stunde an, bei AWS sind es 0,728. Zusätzlich kompliziert wird der Vergleich dadurch, dass beide Anbieter unterschiedliche Beträge für Windows- und Linux-Instanzen ansetzen und dass bei Amazon die Kosten je nach Standort differieren. Hier sind die Preise für Windows-Instanzen in Irland genannt.

Update 17.4.13, 11:00: Microsoft hat inzwischen die in der Preisliste erkennbare Steigerung zum 1. Juni 2013 erläutert: Sie sei darauf zurückzuführen, dass in der bisherigen Preview des IaaS-Angebots noch keine Kosten für die Windows-Lizenzen berechnet wurden. Diese fließen nun in die Preise für die Produktivversion ein.

Anders als bei der Konkurrenz sei es zudem möglich, Virtuelle Maschinen im hauseigenen HyperV-Format ohne Konvertierung direkt als Azure-Instanz zu betreiben.

 
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Google verrät Datenbrillen-Details

16 Apr

2000 Personen setzen ihre alte Brille ab – und warten auf ihr Exemplar der Datenbrille “Glass”. Die ersten sind bereits fertig. Google enthüllt zugleich Details zu seiner neuen Hardware – und macht Kopfhörer für Tonübertragung überflüssig. Auch Entwickler dürften staunen: Sie müssen ihre Programme und Services gratis anbieten.

Google hat Details über die technischen Daten seiner Datenbrille Glass veröffentlicht. Bei anderen Geräten ist meist die Funktionalität entscheidend. Bei einem Gegenstand, der am Körper sitzt, gehören dazu auch Angaben zur Anpassbarkeit an den Träger. So besitzt Glass flexible Nasenpads in zwei Größen und einen “widerstandsfähigen Rahmen”, die “jedem Gesicht stehen”, wie es heißt.

Die ersten Modelle der entsprechenden “Explorer Edition” gehen bereits vom Band, die Auslieferung kann beginnen, wie der US-Konzern in einer E-Mail an Interessenten mitteilte. Käufer müssen bei der ersten Charge von 2000 Geräten 1500 US-Dollar je Exemplar zahlen.

Die Batterie der Brille soll einen Tag lang ohne Aufladen auskommen – bei “typischer Nutzung”, wie es heißt. Videoaufnahmen etwa gehören explizit nicht dazu. Die Bewegtbilder werden in 1280 mal 720 Pixel aufgenommen, Fotos in 5 Megapixel. Die Datenverbindung findet per WLAN oder Bluetooth statt. Glass kommt auf 12 Gigabyte frei verfügbaren Speicherplatz, der zudem mit Googles Cloud Service synchronisiert wird.

Schwingungen statt Ohrstöpsel

Die “hochauflösende” Anzeige sei mit einem High Definition Bildschirm mit 1920 Mal 1080 Pixeln und 63,5 Zentimetern Bilddiagonale zu vergleichen, der aus zweieinhalb Metern Entfernung betrachtet wird, schreibt Google. Das klingt vage, wird aber mit einem Blick in die Entwickler-Dokumentation deutlicher: 640 mal 360 Pixel soll die Anzeige vor dem Auge des Trägers liefern können.

Eine der spannendsten und wohl komfortabelsten Eigenschaften ist der Sound per Knochenleitung, also per Schwingungen vom Gestell über den Körper zum Ohr. Kopfhörer sind mit Google Glass damit überflüssig. Allerdings könnte es damit für den Träger manchmal eine Herausforderung werden, Klänge der Umwelt von denen der Datenbrille zu unterscheiden.

“Jedes Telefon mit Bluetooth” sei mit Glass kompatibel, heißt es in der Produktinformation. Mindestens Android 4.03 sei für die Verwendung der “MyGlass”-App aber nötig. Nur mit diesem Programm fürs Smartphone können der Ortungsdienst GPS sowie die SMS-Funktionalität genutzt werden. Mitgeliefert werden ein Mikro-USB-Kabel und ein Ladegerät.

Geld verdienen tabu

Neben den technischen Details veröffentlichte Google auch die Dokumentation für Entwickler, die Services für Glass, sogenannte Glassware, programmieren wollen. Zwei große Veränderungen verstecken sich in den Nutzungsbedingungen: So dürfen entwickelte Programme für Glass nur über Google direkt vertrieben werden, nicht auf externen Websites oder von anderen Quellen. Bei Apps für Googles Betriebssystem Android ist das anders.

Entwicklern wird zudem verboten, auf irgendeine Weise Geld von Kunden zu verlangen – sei es für die Glassware selbst, für erweiterte Funktionen oder virtuelle Güter. Im Klartext: Alle Services sind für die 2000 Nutzer der “Explorer Edition” gratis. Allerdings könnte Google dieses Zückerchen mit dem Übergang aus der Beta- in die Massenproduktion wieder zurückziehen.

 
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Internet-Geschwindigkeit – Deutsche Provider versprechen mehr, als sie halten

15 Apr

Die Bundesnetzagentur hat im Jahr 2012 eine Studie zur Messung der Geschwindigkeit von Breitbandanschlüssen durchgeführt und nun die Ergebnisse veröffentlicht.

Die Studie hat laut der Mitteilung der Bundesnetzagentur mit rund einer Viertelmillionen Messungen eine große Datenbasis. Durch die Daten wird klar, dass die von Providern versprochene »bis zu“-Bandbreite meistens nicht erreicht wird.

Die Anbieter nutzten hier flexible Angaben, um verschieden leistungsfähige Leitungen zu einem Angebot zusammenzufassen, so dass der Kunde nur ungefähr wissen kann, was tatsächlich beworben wird. Die Auswertung der Daten zeigt beispielsweise, dass bei DSL-Anschlüssen unter 2 MBit/s immerhin 80 Prozent die halbe und rund 42,6 Prozent der Kunden die komplette versprochene Bandbreite nutzen konnten, bei 8 bis 18 MBit sind es aber nur noch 64,4 und 6,9 Prozent. Besonders schnelle Anschlüsse zwischen 50 und 100 MBit/s, die auf neuere Leitungen setzen, sind hier mit 70,5 und 36,3 Prozent wieder deutlich besser.

Die Daten sollen nun im Gespräch mit Providern genutzt werden, um mehr Transparenz für den Endkunden zu schaffen, damit dieser die Qualität eines Anschlusses besser bewerten kann.

 
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Studie: Google sicherer als Bing

14 Apr

Google sicherte sich den ersten Platz mit nur 272 angezeigten verseuchten Websites bei 10 Millionen Treffern. Beim Zweitplatzierten Bing fand das Magdeburger Institut 1285 infizierte Websites bei 10 Millionen Treffern. Das entspricht fünf Mal so viel, wie bei Google.

Besonders schlecht präsentierte sich die russische Suchmaschine Yandex. Bei rund 13 Millionen Suchanfragen leitete die Suchmaschine auf knapp 3330 infizierte Seiten weiter. Google war da 10 Mal sicherer.

Verseuchte Websites

AV-Test fiel bei der Studie positiv auf, dass lediglich 5000 unter 40 Millionen Seiten von Viren und Trojanern befallen seien. Jedoch müsse man bedenken, dass täglich rund drei Milliarden Suchanfragen bei Google eingehen würden.

Wenn man diese Zahl in die Rechnung miteinbeziehe, würde einem immer noch sehr “schwindelig werden”.

SEO

Laut AV-Test bestehe besonders bei aktuellen Stichwörtern, wie z.B. derzeit “Nordkorea”, die Gefahr auf mit Malware verseuchten Websites zu landen. Die Kriminellen benutzten professionelle SEO-Techniken, um die Ergebnisse in Google zu beeinflussen und die infizierten Seiten sehr weit oben zu platzieren.

Das Institut verweist daher auf Sicherheitstools in Browsern. Diese sollten ständig aktualisiert werden.

Weitere Informationen zu Malware und anderen Themen finden Sie auch auf unserer Facebook- und Twitter-Seite

 
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iPhone 5S: Weitere Gerüchte zum Fingerabdrucksensor

13 Apr

Brian White von Topeka Capital hat sich erst in der jüngsten Vergangenheit zum iTV mit iRing und zum iPhone 5S mit verschiedenen Displaygrößen geäußert. Jeder musst selbst entscheiden, inwieweit er die Einschätzungen des Analysten glaubt oder nicht.

Nun meldet sich White abermals zu Wort und teilt weitere Erkenntnisse zum iPhone 5S. White ist fest davon überzeugt, dass ein Fingerabdrucksensor Teil des iPhone 5S sein wird. Dieser Sensor soll die größte Neuerung des Gerätes und genau wie Siri bei iPhone 4S ein Alleinstellungsmerkmal sein.

Sowohl das iPhone 5S sowie ein Einsteiger-iPhone mit Kunststoff-Gehäuse und 4″ Display sollen im Juni vorgestellt werden und im Juli in den Verkaufsregalen landen.

Erst gestern tauchte eine Einschätzung von Analyst Ming-Chi Kuo auf. Kuo, der zunächst ebenso von einer Vorstellung des iPhone 5S und Einsteiger-iPhone im Juni ausging. Nun hat er seine Aussage angepasst. Aufgrund der schwierigen Entwicklung hat er Anzeichen dafür erhalten, dass sich die Vorstellung der Geräte leicht verzögert.

Während wir der Aussage zum iTV inklusive iRing und zu den unterschiedlichen Displaygrößen beim iPhone 5S eher skeptisch gegenüber stehen, stehen wir den jüngsten Aussagen von White zum Fingerabdrucksensor und iPhone 5S deutlich aufgeschlossener gegenüber.

 

Twitter übernimmt kalifornischen Musik-Dienst

12 Apr

Mit dem Kauf des Musik-Dienstes We Are Hunted verstärkt Twitter die Erwartung, dass der Kurzmitteilungsdienst schon bald ein eigenes Musikangebot startet. We Are Hunted teilte am Donnerstag auf seiner Webseite mit, dass es seine Arbeit nun als Teil des Twitter-Teams fortsetzen werde. Der bisherige Dienst werde geschlossen. Dort konnten die Nutzer neu erschienene Musiktitel im direkten Streaming anhören.

We Are Hunted verwendete die Nutzerdaten sowie Twitter-Mitteilungen, um eine Hitliste der beliebtesten Neuerscheinungen zu erstellen. Bereits im Oktober vergangenen Jahres hat Twitter den Videodienst Vine übernommen. Es wird erwartet, dass sich das Unternehmen künftig als umfassende Multimedia-Plattform aufstellen will.

Update: Inzwischen verdichtet sich das Gerücht, dass Twitter noch am heutigen Freitag eine eigenee “Twitter Music”-App veröffentlichen will. AllThingsD berichtet, dass aus der App heraus unter anderem SoundCloud-Clips anhören und Vevo-Clips anschauen könne. Laut CNet wird die App vier Bereiche haben, einer davon soll beispielsweise Tweets unter dem Hash-Tag #NowPlaying sammeln. Während CNet von einer reinen iOS-App ausgeht, legt sich AllThingsD hingegen nicht fest.

 
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Bitcoins Cyber-Geld

10 Apr

Sie funktioniert virtuell und ist längst nicht mehr nur was für IT-Experten: die Online-Währung Bitcoin. In letzter Zeit ist deren Wert enorm gestiegen – einige sprechen deshalb schon von Blase.

Obwohl es die Bitcoins schon seit 2009 gibt, ist die mediale Aufmerksamkeit gerade groß. Kein Tag vergeht ohne eine große Geschichte über diese virtuelle Währung. Womit hat das zu tun?

Raus aus der Nische

Die Bitcoins sind nicht mehr nur ein Spaß für Hacker, sondern werden im Netz immer stärker als Zahlungsmittel akzeptiert. “Bahnbrechende Technologie” heißt es sogar in der Online-Ausgabe von Forbes. Außerdem sind Bitcoins zuletzt in ihrem Wert förmlich explodiert. War so eine virtuelle Münze zu Beginn maximal ein paar Cent wert, sind es jetzt mehr als 200 Dollar. Die wichtigsten Infos zu der virtuellen Währung gibt es hier.

Die Vorteile

Der Nutzer braucht keine Kreditkarte, um im Netz zu zahlen, kein Paypal. Außerdem ist Anonymität garantiert. Weil die Bitcoins gezielt knapp gehalten werden, glauben Experten, dass sie vor Inflation geschützt sind. Man kann mittlerweile an zahlreichen Stellen im Netz mit diesen Bitcoins zahlen. Und sogar in einer Berliner Kneipe: Bier und Fritten mit Bitcoins. Man kann die Bitcoins auch in “richtiges Geld” umtauschen, über Tauschörsen.

Die Gefahren

Es gab immer wieder Hacker-Angriffe auf die Handelsplattformen der Währung. Mit der steigenden Attraktivität der Bitcoins tummeln sich immer mehr Kriminelle auf diesem Gebiet. Zuletzt machte die Meldung über einen Trojaner die Runde, der Computer kapert, um mit ihrer Rechenhilfe neue Bitcoins zu generieren. Auch die Europäische Zentralbank hat im vergangenen Oktober vor möglichen Folgen des Cyber-Gelds gewarnt. Für die Staaten ist vor allem ein Problem, dass sie für die Transaktionen mit Bitcoins keine Steuern einfordern können.

Bitcoin-Blase

Bei der Preisexplosion der Bitcoins ist mittlerweile von Blase die Rede. Der stark steigende Wert der Bitcoins deutet auf eine Blase hin, die irgendwann platzen kann. Das wird sehr detailliert auf Telepolis erklärt. Dort wird auch ein Grund dieser Wertsteigerung genannt: Die Zypern-Krise hat die Nachfrage nach Bitcoins ansteigen lassen. Doch ob Blase oder Beweis für eine revolutionäre Technologie - die Bewertung der jüngsten Entwicklung ist letztlich Ansichtssache.

 
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Anonymous startet Angriffswelle auf israelische Websites

08 Apr

Aus dem Internet ausradieren“: Hacker der Aktivistengruppe Anonymous haben begonnen, in großem Stil israelische Websites anzugreifen. Die Attacke hatten sie angekündigt.

Nun haben sie ihre Ankündigung wahrgemacht: Seit ein paar Tagen greifen Hacker der Aktivistengruppe Anonymous massiv israelische Websites an. Die Cyberattacken wurden am Sonntag von einem führenden Abwehrspezialisten Israels bestätigt. Er betonte zugleich, die angerichteten Schäden seien gering, weil Regierung und Firmen diesmal besser vorbereitet gewesen seien. Laut Medienberichten drangen die Hacker in die Webauftritte des Amts des Ministerpräsidenten, des Verteidigungsministeriums, des Bildungsministeriums und das Zentralen Statistikamts ein.

Professor Jizhak ben Israel, Gründer des direkt dem Regierungschef unterstellen Nationalen Büros gegen Cyberangriffe, erläuterte im Gespräch mit dem Armeeradio, es sei offensichtlich nicht die Absicht der Hacker, die Infrastruktur des Landes zu schädigen, denn “dann hätten sie das nicht vorher angekündigt. Die wollen wahrscheinlich Aufmerksamkeit für die Debatte über den israelisch-palästinensischen Konflikt erzeugen”. Ben Israel erläuterte weiter, “das Land war diesmal viel besser vorbereitet als vor einem Jahr, als Börse und Fluggesellschaft El Al hart getroffen wurden.”

Die Unbekannten hatten sich selbst als Teil der Anonymous-Gruppe bezeichnet und drohten damit, Israel am 7. April “aus dem Internet auszuradieren”, berichtete die Zeitung Times of Israel am Freitag. Sie hätten sich damit gebrüstet, der Angriff auf Israel werde der größte Internet-Schlag gegen ein einzelnes Land in der Geschichte des Internets.

Krisentelefon für private Internetnutzer

Guy Misrachi von der auf Hackerangriffe spezialisierten Firma Cyberia, bestätigte am Sonntag im öffentlichen Rundfunk, schon seit Tagen habe es “bedeutende Attacken” gegeben. Nach seinen Angaben wurden am Samstag “mehrere von der Regierung betriebene Websites geentert; auf einigen wurden Nachrichten platziert, auf anderen Daten gestohlen.”

Die Israelische Internet Vereinigung (ISOC) richtete auch ein Krisentelefon auch für Privatnutzer ein. Die Organisation gab auch Hinweise, wie sich die Nutzer am besten schützen können. In erster Linie sollten Passwörter geändert, Anti-Viren-Software auf den neuesten Stand gebracht und ein Bogen um verdächtige Webseiten, Mail-Anhänge und Dokumente gemacht werden.

Lior Tabansky vom Workshop der Universität Tel Aviv für Wissenschaft, Technologie und Sicherheit sagte, die angekündigten Angriffe seien zwar ernst zu nehmen, aber im Prinzip auch nicht anders als das, was sich täglich abspiele. Hacker würden fast durchgehend israelische Webseiten angreifen, meist jedoch ohne großen Erfolg. “Die wirklich wichtigen Websites sind sehr geschützt und die Chance, dass Hacker dort eindringen könnten, sind gleich Null”, betonte Tabansky. Allerdings könnte das Internet für eine Zeit lang wesentlich langsamer werden.

 
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Erste Homepage von Mark Zuckerberg aufgetaucht

07 Apr
Die erste Homepage von Facebook-Gründer Mark Zuckerberg ist wieder aufgetaucht. Sie wurde offenbar in dessen Jugend programmiert und zeigte schon damals einen Hauch dessen, was die Welt später als Facebook kennen lernen sollte.
Die am Donnerstag von Hackern ans Licht gebrachte Seite mit ersten Merkmalen sozialer Netzwerke soll der heute berühmte Facebook-Gründer Mark Zuckerberg im Alter von 15 Jahren programmiert haben.

„Hi, mein Name ist Slim Shady“, steht dort in der Spalte „über mich“ – eine Anspielung auf einen damals aktuellen Song des Rappers Eminem. „Kleiner Scherz, mein Name ist Mark (für diejenigen unter Euch, die mich nicht kennen), und ich lebe in einem kleinen Ort neben der riesigen Stadt New York. Ich bin im Moment 15 Jahre alt.“

Zuckerberg wuchs in der Ortschaft White Platins nahe New York auf und wird kommenden Monat 29 Jahre alt. Auf der Website, die über den in den 90er-Jahren populären kostenlosen Internetanbieter Angelfire lief, schreibt der mutmaßliche Jung-Zuckerberg über sein erstes Jahr an der High School. Auch über sein Lieblingsessen (mexikanische Quesadillas) und die beste Erfindung der Menschheit (den Laser) gibt er Auskunft, dazu gibt es Mini-Programme wie einen Notendurchschnitts-Rechner.

„Leute wählen, mit denen Du Dich verbinden willst“

Zudem wirbt der mutmaßliche spätere Facebook-Chef für ein Projekt namens The Web. „Dies ist eine der wenigen Anwendungen, die Deiner Mitwirkung bedarf, um richtig zu funktionieren“, heißt es dort. „Wenn Dein Name schon im Web (Netz) ist, weil sich jemand mit Dir verbinden wollte, kannst du zwei weitere Leute wählen, mit denen Du Dich verbinden willst.“ Andernfalls bietet der Autor an, diese Verlinkung auf Anfrage selbst herzustellen und den angefragten Nutzer ins Web zu holen – ein System, das an moderne soziale Netzwerke erinnert.

 
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