Der Süddeutschen Zeitung (Donnerstag) sagte sie, nach wie vor seien die Verbraucher ärgerlichen Methoden ausgesetzt, denen ich mit einem kompakten Gesetz einen Riegel vorschieben will.
Wie das Bundesjustizministerium am Donnerstag bestätigte, geht es um mehrere Aspekte: Zum einen soll der Missbrauch mit Abmahnungen erschwert werden. Findige Anwälte haben sich offenbar darauf spezialisiert, mit geringem Aufwand viel Geld zu verdienen, indem sie private Internetnutzer und Kleinunternehmen wegen angeblicher Verletzungen des Urheberrechts oder des Wettbewerbsrechts im Internet abmahnen. Oft handele es sich um Bagatellen, die aber für die Betroffenen hohe Kosten bedeuten könnten. Das Gesetz soll unter anderem die finanziellen Anreize für diese Abmahnungen verringern.
Zudem will die Ministerin den schwarzen Schafen unter den mehr als 1800 Inkassofirmen in Deutschland an den Kragen gehen. Hier gebe es viele berechtigte Beschwerden von Verbrauchern im Zusammenhang mit Internetgeschäften und telefonisch geschlossenen Verträgen. Geplant sind eine strengere Aufsicht und höhere Bußgelder gegen unseriös arbeitende Inkassofirmen. Für die Verbraucher soll leichter ersichtlich sein, bis zu welcher Höhe sie ihren Gläubigern die Gebühren für die Einschaltung einer Inkassofirma erstatten müssen.
Auch gegen unerbetene Telefonwerbung soll es weitere Maßnahmen geben. Eigentlich sind Werbeanrufe ohne Einverständnis des Verbrauchers seit 2009 gesetzlich verboten. Doch nach Angaben von Verbraucherschützern gibt es nach wie vor eine Vielzahl von Beschwerden wegen illegaler Anrufe. Mit dem geplanten Gesetz soll das maximal mögliche Bußgeld, das gegen solche Firmen verhängt werden kann, von 50 000 Euro auf 300 000 Euro angehoben werden. Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen sollen nur noch wirksam sein, wenn sie schriftlich abgeschlossen wurden.