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Archive for the ‘Internet’ Category

Internet-Tauschbörse: Kim Dotcom auf Kaution aus U-Haft entlassen

22 Feb

Kim Dotcom auf Kaution aus U-Haft entlassen

Gründer von Megaupload kann nun zuhause auf die Entscheidung über eine Auslieferung an die USA warten. Internet darf er nicht nutzen.

Auf Kaution freigekommen: Megaupload-Gründer Kim Dotcom
Foto: dpa/DPA

Wellington.
Kim Dotcom wurde vor gut einem Monat festgenommen und ist vorerst wieder auf
freiem Fuß. Gegen Kaution kam er aus der Untersuchungshaft frei. Bei der
Anhörung vor einem Gericht in Auckland hatte der Richter am Mittwoch keine
besondere Fluchtgefahr erkennen können. Über eine Auslieferung in die USA,
wo ihm massive Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden, will das
Gericht erst im August beraten.

„Es macht den Anschein, als habe er allen Grund hierzubleiben, mit seiner
Familie zusammen zu sein und darum zu kämpfen, sein erhebliches Vermögen zu
behalten“, sagte Richter Nevin Dawson am Mittwoch zu einer Fluchtgefahr des
Deutschen. Zu den gegen Dotcom verhängten Auflagen gehört, dass er bis auf
weiteres weder das Internet noch Hubschrauber benutz darf und sich nicht
unangemeldet mehr als 80 Kilometer (50 Meilen) von seinem Anwesen nördlich
von Auckland entfernen kann. Zunächst hatte anderer Richter eine Freilassung
auf Kaution abgelehnt, da Fluchtgefahr bestehe.

+++Megaupload
Betreiber: Neuer Ärger für Kim Dotcom+++

+++Kim
Schmitz verbarrikadierte sich vor der Festnahme+++

„Ich bin einfach nur erleichtert, dass ich nach Hause gehen kann zu meinen
drei Kindern und meiner schwangeren Frau“, sagte Dotcom nach seiner
Freilassung in die Fernsehkameras. Mehr könne er im Moment nicht sagen. „Ich
will einfach nur nach Hause“, wiederholte er. Die Summe der Kaution blieb
unbekannt. Unklar ist auch, wer die Kaution hinterlegt hat oder ob sie aus
dem beschlagnahmten Vermögen von Dotcom gestellt wird.

Kim Dotcom wurde 1974 als Kim Schmitz in Kiel geboren. Er besitzt neben der
deutschen auch die finnische Staatsbürgerschaft. In der deutschen
Hacker-Szene war Schmitz in den neunziger Jahren eine äußerst umstrittene
Figur. Ihm wurde vorgehalten, selbst über keine besonderen technischen
Fähigkeiten zu verfügen, sich mit Taten von anderen Hackern zu brüsten und
allein auf den eigenen Vorteil bedacht gewesen zu sein. Als
Internet-Unternehmer in der Dotcom-Ära wurde Schmitz im Mai 2002 vom
Amtsgericht München zu einer Bewährungsstrafe wegen Insiderhandels
verurteilt. Danach zog er nach Hongkong und im Jahr 2010 unter seinem neuen
Namen nach Neuseeland.

Im aktuellen Verfahren in Neuseeland soll vom 20 August an am gleichen
Gericht, aber vor einem anderen Richter über eine Auslieferung in die USA
verhandelt werden. Die Anhörung werde voraussichtlich drei Wochen dauern.
Drei Mitarbeiter des 38-Jährigen waren schon zuvor gegen Kaution aus der
Untersuchungshaft freigekommen, darunter zwei weitere Deutsche. Die vier
waren am 20. Januar auf Antrag der US-Behörden von der neuseeländischen
Polizei wegen Internet-Piraterie festgenommen worden.

Die USA fordern eine Auslieferung der Megaupload-Verantwortlichen. Sie werfen
ihnen vor, die inzwischen dichtgemachte Plattform zu einem der größten
Umschlagplätze für illegale Kopien von Filmen und Musik gemacht zu haben.
Den Rechteinhabern sei so ein Schaden von mehr als 500 Millionen Dollar
entstanden. Erst am Wochenende legten die US-Behörden mit weiteren Vorwürfen
nach. Die Beschuldigten weisen die Anschuldigungen zurück.

Megaupload war eine Online-Speicherplattform für alle Arten von Dateien. Wer
zum Beispiel eine Video hochlud, bekam einen Link, mit dem es abrufbar war.
Dieser Mechanismus wurde vielfach für die Verbreitung illegaler Kopien neuer
Kinofilme oder Musikalben genutzt. Dotcom und seine Manager behaupten,
ähnlich der Google-Videodienst YouTube die üblichen Maßnahmen gegen
Missbrauch und Online-Piraterie ergriffen zu haben. Die US-Ermittler werfen
den Megaupload-Betreibern hingegen vor, die Praxis nicht nur toleriert,
sondern auch begünstigt und davon profitiert zu haben. Sie schätzen in der
Anklage den illegalen Verdienst von Megaupload auf 175 Millionen Dollar,
Dotcom soll mit 42 Millionen am meisten profitiert haben.

Dotcom wird es auf seinem Luxus-Anwesen in den kommenden Monaten weniger
bequem haben als gewohnt: Die neuseeländischen Behörden hatten nach der
Festnahme in großem Stil sein Vermögen beschlagnahmt, darunter den Fuhrpark
mit vielen Mercedes-Wagen.

(dpa)

Multimedia

Filesharing:


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Datenschutz im Internet – Richter beschlagnahmt Facebook-Account

20 Feb

Der Angeklagte soll einem Freund den entscheidenden Tipp für einen Einbruch gegeben haben – via Facebook: Ein Richter im baden-württembergischen Reutlingen hat deshalb beantragt, die Daten des 20-Jährigen einsehen zu dürfen. Sollte sein Ersuchen Erfolg haben, könnten Informationen aus sozialen Netzwerken künftig eine gewichtige Rolle bei der Strafverfolgung spielen.

Der Prozess ist eigentlich wenig spektakulär: Angeklagt ist ein 20-Jähriger, der einem Freund den entscheidenden Tipp für einen Einbruch gegeben haben soll. Und doch könnte gerade dieses ziemlich alltägliche Verfahren vor dem Reutlinger Amtsgericht Signalwirkung für den Umgang der Justiz mit den Rechten von Internetnutzern haben.

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Denn um den Angeklagten zu überführen, hat der Richter den Facebook-Account des 20-Jährigen beschlagnahmt. Das – so sagen Experten – gab es in dieser Form wohl noch nie in einem deutschen Strafprozess. Ob es der Richter wirklich schafft, an die Facebook-Daten heranzukommen, ist zwar noch unklar. Aber sollte er Erfolg haben, könnte das soziale Netzwerk in Zukunft in sehr vielen Prozessen als Beweismittel eine Rolle spielen.

Sprechendes Pseudonym

Der junge Mann auf der Anklagebank ist ein typisches Mitglied der Generation Facebook. “Al Capone” nennt er sich in dem sozialen Netzwerk. Doch nicht nur dieses Pseudonym hat die Ermittler stutzig gemacht: Sie vermuten, dass der 20-Jährige einem Freund über Facebook wichtige Informationen für den Einbruch im Wohnhaus einer befreundeten Familie geschickt haben könnte. Das wäre ein entscheidender Beweis, um den Angeklagten zu überführen.

Zwar spiele Facebook bei zahlreichen Ermittlungen schon jetzt eine Rolle, sagt Martin Schirmbacher, Berliner Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Allerdings könnten die Ermittler meist nur die öffentlich zugänglichen Daten auf der Pinnwand einsehen. Wenn sich Facebook-Nutzer untereinander Nachrichten schicken, blieben diese vor den Augen der Strafverfolger verborgen.

“In den USA ist das schon anders. Da ist es gang und gäbe, dass Ermittler oder auch Anwälte Zugriff auf solche Daten bei sozialen Netzwerken erwirken”, sagt der Stuttgarter Rechtsanwalt Carsten Ulbricht, der auf Internet und Social Media spezialisiert ist. Das will der als IT-versiert geltende Reutlinger Richter nun auch für die deutsche Justiz schaffen.

In Ausnahmefällen kommen allerdings auch hierzulande bereits Social-Media-Daten bei der Strafverfolgung zum Tragen: “Dass E-Mail-Accounts beschlagnahmt werden, kommt auch hier bei uns vor. Aber eher selten, denn das ist schon sehr aufwendig”, sagt der Jurist aus Stuttgart. Auf Beschluss eines Richters muss der Betreiber dann E-Mails eines Verdächtigen an die Ermittler aushändigen. “Die deutschen Provider sind da sehr kooperativ. Aber wenn es um einen Provider im Ausland geht, hat es die deutsche Justiz sehr viel schwerer”, erklärt Schirmbacher.

Facebook nur schwer greifbar

Das merkt im Moment auch der Reutlinger Amtsrichter. Seine Anfrage bei Facebook Deutschland lief ins Leere. Nur die Kollegen in Irland hätten Zugriff auf die Daten des mutmaßlichen Einbrechers, hieß es aus Hamburg. Bei Facebook in Deutschland würden gar keine Daten verarbeitet. Daher müssten sich alle Richter in der Europäischen Union an Facebook in Dublin wenden.

Der Richter aus Reutlingen hat jetzt ein Rechtshilfeersuchen nach Irland geschickt. Das koste aber Zeit und Geld, sagt Ulbricht. Genau auf dieses Argument hofft auch der Reutlinger Richter. Wenn er sich hohe Kosten für Nachforschungen im Ausland ersparen wolle, solle er den Ermittlern seinen Facebook-Account doch einfach freiwillig offenlegen, gab er dem 20-jährigen Angeklagten mit auf den Weg. Ob er das macht, wird sich beim nächsten Verhandlungstag am Donnerstag zeigen.

Einige Juristen würden sich aber wohl wünschen, dass die Auseinandersetzung mit Facebook einmal auf dem offiziellen Rechtsweg durchgefochten wird. “Dann wird es künftig wohl häufiger eine Beschlagnahme von Facebook-Accounts geben”, schreibt Anwalt Thomas Stadler in seinem Blog internet-law.de.

Über kurz oder lang werde die Justiz aber ohnehin reagieren müssen, ist Rechtsanwalt Ulbricht überzeugt. Gerade junge Leute schrieben kaum noch Mails, sondern kommunizierten vor allem über Facebook und andere Internet-Netzwerke. “Entsprechende Fälle werden damit auch die Justiz in Zukunft stärker beschäftigen.”


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Momentaufnahmen im Februar 2012

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Lesetipp aus der aktuellen SZ:

Oh, wie schön ist Sozialismus

Wer im Ensemble des “Ballet Revolución” mittanzt, hat es geschafft – er darf Kuba verlassen. Ein Besuch in Havanna.
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(Süddeutsche.de/dpa/Marc Herwig/jobr)

 
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Internet: Linden Lab steuert neue Welten an

18 Feb

Dafür übernimmt sie das Computerspielstudio Little TextPeople. Die von LittleTextPeople entwickelte Künstliche Intelligenz zur Gestaltung interaktiver Geschichten werde Linden Lab in neue Produkte einfließen lassen, teilte Vorstandschef Rod Humble mit. „Das Ergebnis dieser Investition wird eine neue Art von digitaler Unterhaltung sein, die den Roman zu einer Erfahrung zum miteinander geteilten Storytelling modernisiert.“

Humble leitet Linden Lab seit einem Jahr, zuvor war er bei Electronics Arts an der Entwicklung der populären Alltagssimulation „The Sims“ beteiligt. „Second Life“, das 2006 und 2007 als erste 3D-Welt im Internet Schlagzeilen machte, wird von den Mitgliedern mit Avataren besiedelt, die ebenso wie die von ihnen bevölkerten Orte individuell gestaltet werden können.

Der Experte Anthony Mullen sieht in dem Zukauf eine sinnvolle Ergänzung für Linden Lab. „LittleTextPeople ist spezialisiert auf textbasierte Spiele, daher passen die Firmen gut zusammen“, sagte der Analyst von Forrester Research der Deutschen Presse-Agentur. Denn „Second Life“ fehle das für Spiele typische erzählerische Element – das könne das Startup bieten. Zudem versuche Linden Lab, neue Einnahmequellen anzuzapfen.

„Second Life“ hat in Sachen öffentlicher Wahrnehmung eine Achterbahnfahrt hinter sich. Nach dem anfänglichen Hype schrieben viele die damals noch ausgereifte Plattform angesichts massiver technischer Probleme ab. In den Massenmarkt hat es die 3D-Welt zwar nie geschafft, allerdings hat sich eine treue Fangemeinde entwickelt. Die Nutzungszahlen waren im vergangenen Jahr stabil: Gut eine Million Nutzer loggten sich regelmäßig ein, sie verbrachten pro Monat 100 Millionen Stunden auf der Plattform.

Allerdings hat „Second Life“ starke Konkurrenz. Zum einen gibt es zahlreiche Spezial-Plattformen, etwa „Habbo Hotel“ für Kinder und Jugendliche oder Spiele wie „World of Warcraft“. Zum anderen binden Soziale Netzwerke wie Facebook immer mehr Nutzer an sich.

Geschäftszahlen veröffentlicht Linden Lab nicht. Die Firma betont aber, seit Jahren profitabel zu sein. Trotzdem entließ sie Ende 2010 rund ein Drittel der damals 300 Mitarbeiter. Offizielle Begründung: Verbesserung der Profitabilität. Linden Lab bietet „Second Life“ kostenlos an, Nutzer zahlen für Premium-Accounts mit erweiterten Funktionen sowie beim Umtausch von realem Geld in virtuelle Linden-Dollar. Außerdem können Firmenkunden gegen Gebühr geschützte Konferenzräume in der dreidimensionalen Umgebung einrichten. Etliche Bildungseinrichtungen nutzen die Plattform fürs E-Learning.

 
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Musikvideos im Internet: Entscheidung im Rechtsstreit zwischen YouTube und …

16 Feb

Im Rechtsstreit zwischen Gema und YouTube wird das Landgericht Hamburg am 20. April entscheiden. Das kündigte das Gericht am Donnerstag an. Die beiden Parteien stritten vor dem Landgericht darum, ob die Videoplattform genug zur Löschung urheberrechtlich geschützter Musik tut. Die Anwälte von YouTube-Mutter Google erklärten, das Filtersystem Content-ID sei „perfekt“ für die Gema, um Videos zu löschen oder über die Einblendung von Werbung Einnahmen zu erzielen. Die Anwälte der Gema zweifelten zudem die Effizienz des Systems an, vor allem bei der Erkennung von Versionen wie Live-Aufnahmen. Ein Urteil wurde am Donnerstag nicht gesprochen.

Die Gema verlangt von YouTube, zwölf geschützte Musikwerke von der Plattform zu löschen und zukünftig nicht mehr zugänglich zu machen. Die Entscheidung dürfte über diese Lieder – darunter „Rivers oft Babylon“ und „Ritmo de la noche“ – hinaus eine große Tragweite haben, weil die Gema an Hand dieser Titel ein Exempel statuieren möchte. Vor dem Verkündungstermin im April haben die beiden Parteien aber auch noch die Möglichkeit, sich außergerichtlich gütlich zu einigen.

Content-ID ist ein System, das Rechteinhaber nutzen können, um eigene Werke auf YouTuve zu löschen oder zur Monetarisierung freizugeben, bei der die Werbeeinnahmen geteilt werden. Dafür müssen die Unternehmen Referenzdateien hochladen, von denen YouTube eine Art Fingerabdruck erstellt. Mit diesem überprüft die Plattform alle hochgeladenen Videos. Die Gema verlangt stattdessen von YouTube den Einsatz eines Wortfilters, der anhand der Videobeschreibungen Titel blockiert. Google bezeichnete dieses Verfahren als zu fehleranfällig und warnte vor einem „Overblocking“, bei dem viele Videos fälschlich blockiert würden.

Das Gericht geht nicht davon aus, dass YouTube sich die geschützten Werke zu eigen gemacht hat – wie die Gema meint – und dass somit keine Täterhaftung, sondern nur eine weniger gravierende Störerhaftung infrage komme.

Der Streit um Musikvideos auf YouTube dauert schon Jahre. Nachdem ein vorläufiger Vertrag zwischen der Verwertungsgesellschaft und YouTube 2009 ausgelaufen war, konnten sich die Parteien auf keine Nachfolgeregelung einigen. Ende 2010 reichte die Gema Klage ein, um YouTube zum Löschen oder Sperren bestimmter Videos zu zwingen. Die Verwertungsgesellschaft scheiterte mit einem Eilantrag, das Landgericht Hamburg ließ aber erkennen, dass ein Unterlassungsanspruch infrage komme. Um diesen geht es nun im Hauptsacheverfahren.

Während Google bei der Regelvergütung „Einigungspotenzial“ sieht, lehnt der Konzern den Tarif für die Mindestvergütung ab – dieser sei „in der Struktur falsch und zu hoch“. Er spiegle nicht das Geschäftsmodell einer werbefinanzierten Plattform wider. Die Gema erklärt dagegen, sie wolle sich nicht von Lizenznehmern die Konditionen diktieren lassen.

 
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Internet: Verbraucherzentralen: Abmahn-Abzocke im Urheberrecht verhindern

14 Feb

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) will Internetnutzer vor überhöhten und ungerechtfertigten Abmahnforderungen im Urheberrecht schützen. In einem Gesetz müsse klar geregelt werden, dass eine erste Abmahnung von privaten Verbrauchern maximal 100 Euro kosten dürfe. Dies forderte der Verband am Dienstag.

Bislang verlangten Anwälte und Rechteinhaber von Anwendern, die eine Software, ein Video oder ein Musikstück unerlaubt aus dem Netz geladen haben, häufig Abmahnsummen von deutlich über 1000 Euro. „Die derzeitige Regelung enthält zu viele Schlupflöcher und kann die Abmahnindustrie nicht stoppen“, sagte die Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft und Internationales beim Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Cornelia Tausch.

Abmahnungen als lukratives Geschäftsmodell

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Ulrich Kelber, forderte ebenfalls: „Die Abmahnindustrie muss in die Schranken verwiesen werden.“ Privatpersonen dürften für kleinste, oft unwissentliche Verstöße gegen das Urheberrecht nicht mit hohen Abmahnkosten belastet werden.

Das derzeit geltende Urheberrechtsgesetz aus dem Jahr 2008 sieht bereits vor, die Kosten für die erste Abmahnung unter bestimmten Voraussetzungen bei 100 Euro zu deckeln. In vielen Fällen würden jedoch private und nicht-kommerzielle Verstöße von Verbrauchern als „gewerblich“ gewertet, sagte Tausch. Betroffen von Abmahnungen seien auch Menschen, die weder einen Computer noch einen Internetzugang besitzen oder zum fraglichen Zeitpunkt nachweislich nicht im Netz waren. „Es geht uns nicht darum, Rechtsverstöße zu bagatellisieren. Aber es drängt sich der Eindruck auf, dass Rechteinhaber und Anwälte Abmahnungen als lukratives Geschäftsmodell entdeckt haben.“

„Dienstleister dürfen keine Hilfssheriffs sein“

Die Verbraucherschützer sprachen sich am Dienstag auch gegen das Warnhinweismodell aus, das in der aktuellen Debatte um ein neues Urheberrecht von den Rechteinhabern favorisiert wird. Dabei müssten die Internetprovider das Nutzerverhalten protokollieren, speichern und bei Urheberrechtsverstößen Warnmeldungen an die Kunden verschicken. „Dienstleister dürfen keine Hilfssheriffs sein, die ihre Kunden ausspähen“, kritisierte Tausch. Wenn Rechteinhaber Verbraucher bei einfachen Verstößen warnen wollen, so könnten sie ihnen schon heute per Post einen Brief schicken.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen verwies in seinem Positionspapier auf eine Statistik des Internetbranchenverbandes Eco, wonach bei deutschen Internet-Providern massenhaft die Kontaktdaten von Internetanwendern ermittelt werden, weil sie online mutmaßlich gegen das Urheberrecht verstoßen haben. Monatlich würden rund 300 000 IP-Adressauskünfte erfragt. Dabei werden die genutzten Netzadressen (IP-Adressen) den jeweiligen Anschlussinhabern zugeordnet, um Rechtsverstöße im Netz juristisch verfolgen zu können.

 
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Meinungsfreiheit im Internet: Tausende prostestieren gegen Acta-Abkommen

12 Feb

Acta, Internet, Anonymous, Proteste

Bei den Anti-ACTA-Protesten hat ein Demonstrant einer Figur am Neptunbrunnen in Berlin eine Anonymous-Maske aufgesetzt© Soeren Stache/DPA

Tausende Menschen sind am Samstag bundesweit gegen das Anti-Piraterie-Abkommen Acta auf die Straße gegangen. Allein in München versammelten sich am Nachmittag bei eisiger Kälte nach Polizeiangaben rund 16.000 Gegner des Abkommens zum internationalen Urheberrecht in der Innenstadt. In Berlin und Köln folgten Polizeiangaben zufolge jeweils etwa 2000 Demonstranten dem Aufruf zu der Aktion “Acta ad Acta!”.

In ganz Deutschland sollten Demonstrationen in 60 Städten stattfinden. Weltweit rechnete der internationale Koordinator der Kampagne “Stopp Acta”, Sebastian Radtke, mit 150.000 bis 200.000 Protest-Teilnehmern.

Breite Front der Ablehnung

Die Veranstalter, zu denen auch die Piratenpartei und die “Occupy”-Bewegung gehören, befürchten, dass mit dem Acta-Abkommen Freiheitsrechte im Internet beschnitten werden. Auf Plakaten forderten Teilnehmer der Berliner Kundgebung “Freiheit im Internet” oder “Für Reform des Urheberrechts”. Andere trugen Masken der Hacker-Bewegung Anonymous.

“Es war eine erfolgreiche, friedliche und laute Demonstration. Die hohe Zahl der Teilnehmer zeigt, dass das Thema wichtig ist”, sagte Veranstalter der Münchner Demonstration, Roland Jungnickel. “Die wichtigste Kritik ist, dass das Abkommen undemokratisch und in
Hinterzimmern entstanden ist”, sagte der Grünen-Politiker Matthias Strobel aus Augsburg, wo seinen Angaben zufolge ebenfalls etwa 2000
Menschen gegen Acta auf die Straße gingen.

Das auf Initiative der USA und Japans ausgehandelte
Anti-Counterfeiting Trade Agreement (Acta) war am 26. Januar von der EU sowie von 22 der 27 Mitgliedsstaaten unterschrieben worden. Deutschland will das umstrittene Abkommen vorerst nicht unterzeichnen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte Bedenken angemeldet.

 
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Urheberrecht: Internet-Proteste halten Acta auf – vorläufig – Nachrichten …

10 Feb

“Jetzt kippen wir Acta!“ Grünen-Chefin Claudia Roth fackelt nicht lange. Im Schnee vor dem Kanzleramt haben die Grünen große rote Buchstaben aufgebaut: A, C, T und A stehen für das Handelsabkommen „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“, kurz Acta. Vor jeden Buchstaben stellt sich ein Politiker in Position. Eins, zwei, drei – sie werfen die Buchstaben um. Acta ist „gekippt“.

Acta

Foto: dpa
Ein Anti-Acta-Demonstrant in Stockholm. Am Samstag sind europaweit Proteste geplant



Acta kippen

Foto: Sarah Maria Brech
Grünen-Aktion vor dem Kanzleramt

Acta kippen

Foto: Sarah Maria Brech
Grünen-Aktion vor dem Kanzleramt

Wenig später nahm sich die Bundesregierung ein Beispiel und legte das umstrittene Abkommen auf Eis. Deutschland werde Acta vorerst nicht unterzeichnen, hieß es. Damit sei aber keine endgültige Entscheidung getroffen, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes. Die zuständige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) habe in dieser Woche Bedenken angemeldet. „Damit eventueller Diskussionsbedarf ausgeräumt werden kann, ist die Zeichnung zunächst nicht erfolgt.“

Die Ministerin hatte das Thema bereits vor einigen Tagen aufgegriffen und äußerte sich jetzt erneut kritisch: Die Regierung werde „keinerlei Initiativen für gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergreifen.“


Die EU, die USA sowie neun weitere Staaten wollen mit diesem internationalen
Vertrag das Vorgehen gegen Produktpiraterie und den Schutz der Urheberrechte
vereinheitlichen.

“Jede Vertragspartei sorgt dafür, dass (…) Durchsetzungsverfahren in ihrem
Recht vorgesehen werden, damit wirksam gegen jede Verletzung von Rechten des
geistigen Eigentums, die im digitalen Umfeld erfolgt, vorgegangen werden
kann; dies umfasst auch Eilverfahren zur Verhinderung von
Verletzungshandlungen und Rechtsbehelfe zur Abschreckung von weiteren
Verletzungshandlungen.“

Kritiker bemängeln, dass Acta den Weg freimache für weitgehende Eingriffe ins
Internet, beispielsweise Netzsperren. Zugleich melden sie
Datenschutzbedenken an, da Telekommunikationsunternehmen dazu gezwungen
werden könnten, umfangreiche Daten ihrer Kunden zu speichern und
weiterzugeben.

Damit Acta in Deutschland gilt, muss das Abkommen unterzeichnet und
ratifiziert werden. Für die Ratifizierung wird ein sogenanntes
Zustimmungsgesetz geschrieben, über das Bundestag und Bundesrat entscheiden.

Doch worum geht es eigentlich? Mit dem Handelsabkommen soll Produkt- und Markenpiraterie bekämpft werden. Ziel ist, Urheberrechte international durchzusetzen. Und hier stolpert wohl jeder, dem diese sperrige Buchstabenfolge bisher nichts sagt: Denn warum sollte jemand gegen einen Vertrag sein, mit dem Verbrechen verhindert werden sollen?


Schon protestiert die deutsche Industrie lauthals gegen den Rückzieher der Bundesregierung: „Mit ihrer Rolle rückwärts beim Anti-Piraterie-Abkommen Acta schadet die Bundesregierung dem Innovationsstandort Deutschland und sendet ein fatales Signal nach Brüssel“, sagt Markus Kerber, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI).

Europaparlament hat noch nicht zugestimmt

In den vergangenen Tagen hatte es Massenproteste vor allem in Mitteleuropa gegeben. Polen, Tschechien und Lettland setzten die Ratifizierung aus. Das Regelwerk soll nun noch einmal geprüft werden. Acta war 2006 durch die USA und Japan angestoßen worden. Als später die Einzelheiten verhandelt wurden, mischten wie gewohnt einflussreiche Interessenvertreter mit. In diesem Fall vor allem die amerikanischen Film- und Musikproduzenten. Sie hatten durch Raubkopien bereits viel Geld verloren. Dagegen wollten sie vorgehen, wenn die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen neu verhandelt wird.

Das Vertragswerk wurde im Januar von der EU-Kommission und zehn weiteren Staaten unterzeichnet. Allerdings fehlt von einigen EU-Mitgliedern noch die Unterschrift. Unter anderem eben von Deutschland. Auch das Europaparlament hat noch nicht zugestimmt.

Netzaktivisten fürchten mögliche Folgen für das digitale Leben. Denn geht es nach dem Abkommen, haften künftig die Internetanbieter direkt für Inhalte, die durch ihre Leitungen übertragen werden. Neu und mit dem bisherigen gemeinsamen EU-Recht nicht vereinbar: Die Firmen sollen als Urheberrechtsverletzer auch strafrechtlich belangt werden. Die Furcht geht um, dass Firmen künftig vorab alles ins Netz geladene Material überprüfen, so zu Internet-Sheriffs werden – und damit eine der wichtigsten Aufgaben des Staates übernehmen.

Geschürt wird sie dadurch, dass die Formulierungen vage sind. Inzwischen wurde der Vertrag so oft geändert, dass niemand mehr genau sagen kann, welche Folgen er für die deutsche Rechtsprechung hätte. Das bemängelt auch Piratenpartei-Chef Sebastian Nerz. Er sagt: „Der aktuelle Entwurf verfolgt meines Wissens nach nicht mehr, dass etwa Provider für die Inhalte verantwortlich gemacht werden.“ Trotzdem fürchtet er, Providerhaftung könnte die Folge sein, „weil der Vertrag so undeutlich ist.“

Kaum jemand unterstützt Acta noch

Hört man sich in der Politik um, fragt man sich, wer Acta überhaupt noch unterstützt. Piraten und Grüne winken ab. Die Junge Union ist dagegen. Und die Haltung der FDP wird schon an den Aussagen von Leutheusser-Schnarrenberger deutlich. Selbst konservative Politiker wie der CDU-Europaabgeordnete Daniel Caspary, ursprünglich für Acta, überdenken ihre Haltung. Im Grundsatz sei er dafür, weil man etwas gegen das Problem der massenhaft gefälschten Produkte tun müsse. Aber: „Ich werde Acta nicht zustimmen, wenn es die Meinungsfreiheit im Internet in irgendeiner Weise einschränken wird.“

“Es ist sinnvoll, gegen Produktpiraterie vorzugehen”, sagt der netzpolitische Sprecher der Grünen, Konstantin von Notz. “Aber es geht darum, dass Urheber vergütet, nicht dass Nutzer verfolgt werden.”


So hoch sind der Verluste der Unternehmen durch Internetpiraterie…

Alle EU-Länder: 9,9 Mrd. Euro
Beschäftigungsabbau: 186.400

Großbritannien: 1,4 Mrd. Euro
Beschäftigungsabbau: 39.000

Frankreich: 1,7 Mrd. Euro
Beschäftigungsabbau: 31.000

Deutschland: 1,2 Mrd. Euro
Beschäftigungsabbau: 34.000

Italien: 1,4 Mrd. Euro
Beschäftigungsabbau: 22.400

Spanien: 1,7 Mrd. Euro
Beschäftigungsabbau: 13.200

Ein Punkt stößt den Protestlern besonders auf: die Entstehungsweise des Abkommens. Die Verhandlungen fanden weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, über die internationalen Gespräche wurde nicht viel bekannt. „Es kann nicht sein, dass Abkommen in Hinterzimmern geschlossen werden“, sagt Grünen-Chefin Roth. Halina Wawzyniak, netzpolitische Sprecherin der Linke-Fraktion, kritisiert, es sei nicht klar, „ob den Bundestagsabgeordneten alle Dokumente zugänglich gemacht wurden, über die sie irgendwann abstimmen sollen.“

Das grüne Protesttrüppchen vor dem Kanzleramt war nur ein Vorgeschmack auf die Demonstrationen, die am Samstag in 200 europäischen Städten, darunter 50 deutschen, stattfinden sollen. Und zwar trotz des vorläufigen Stopps in Deutschland, wie Grünen-Vorstandsmitglied Malte Spitz bestätigt. “Der Protest muss weitergehen. Wenn man Acta wirlich zu Fall bringen will, braucht es die Ablehnung im Europaparlament.”

Parteiübergreifender Jubel

Zunächst einmal aber wurde im Internet gejubelt – parteiübergreifend. So sagte etwa Dorothee Bär, Vorsitzende des CSU-Netzrates, “Welt Online”: “Ich begrüße das sehr und es zeigt sich, das sich unter anderem mein eigener Einsatz gelohnt hat. Besonders freut es mich, dass die Sorgen und Ängste der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen wurden. Das ist Demokratie wie sie leibt und lebt.” Jetzt gehe es darum, sich des Themas Urheberrecht ernsthaft und differenziert anzunehmen und ein den modernen Lebensgewohnheiten entsprechendes Gesetz zu erarbeiten.

Der rechtspolitische und der netzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Burkhard Lischka und Lars Klingbeil, begrüßten die Entscheidung, „weil die vielen offenen Fragen zu den rechtlichen Auswirkungen des Abkommens bis heute nicht ausreichend beantwortet und weil zahlreiche Unterlagen aus den Verhandlungen bis heute nicht veröffentlicht worden sind.”

 
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Kundus-Affäre: Anonymous prahlt mit Datenklau geheimer Dokumente – Nachrichten …

08 Feb

Wirbel um einen angeblichen Hackerangriff auf als geheim eingestufte Bundestagsunterlagen: Die Hackergruppe Anonymous ist nach eigenen Angaben in Server des Bundestages eingedrungen und hat als vertraulich eingestufte Unterlagen aus dem Kundus-Untersuchungsausschuss ins Internet gestellt.

Foto: dapd/DAPD
Ein afghanischer Soldat steht vor einem Tanklaster, der im September 2009 bei einem von der Bundeswehr befohlenen Luftangriff nahe Kundus in Nordafghanistan zerstört wurde. Bei dem Angriff starben mehr als 140 Menschen

Die Unterlagen waren aber bereits alle öffentlich über den Abschlussbericht im Internet zugänglich. Darauf wies die Pressestelle des Bundestags am Mittwoch hin.


Anonymous entstand im Kampf gegen Scientology. 2008 begannen die Aktivisten damit, in aller Welt vor den Dependancen von Scientology für Redefreiheit zu demonstrieren. Noch heute postieren sich Aktivisten von Anonymous demonstrativ neben Scientology-Ständen in Fußgängerzonen . Die Aktivisten sind an ihren weißen sogenannten Guy-Fawkes-Masken zu erkennen, die für Anonymität sorgen.

Inzwischen kämpft Anonymous auch für ein freies Internet, die Akzeptanz von Homosexualität und gegen Rechtsextreme. Die Hacker streiten zudem für den Schutz von Daten im Internet, indem sie auf Sicherheitslücken aufmerksam machen. Mit diesem Ziel erklären sie nicht zuletzt ihre umstrittenen „Leaks” („Enthüllungen”), bei denen sie vertrauliche und Dokumente abgreifen und frei ins Internet stellen.

Anonymous ist letztlich ein loser Verbund von Hackern. Sie planen ihre Aktionen unter anderem über sogenannte IRC-Chats und verteilen ihre Kommandos zudem über soziale Netzwerke wie Twitter. Im Prinzip kann sich jeder zu Anonymous zugehörig fühlen und Aktionen starten.

Neben dem Eindringen in die Datenbanken legen die Aktivisten von Anonymous Internetseiten auch zeitweise lahm – etwa indem sie Seiten so oft aufrufen, bis diese unter der Last zusammenbrechen. Dabei helfen Programme, die teils auf Rechner Unbeteiligter geschmuggelt werden. Immer mehr Aktionen sorgen zudem für Streit unter Aktivisten.

Quelle: dapd

„Die Liste der Dokumente ist im Dokumentenverzeichnis ab Seite 460 aufgeführt“, teilte der Bundestag mit. In der Tat gelangt man von dort auf angeblich gehackte Dokumente – etwa den Bericht der unabhängigen afghanischen Menschenrechtskommission „Afghanistan Independent Human Rights Commission“ mit einer Namensliste von 102 Todesopfer des Luftangriffs.

„Unter den Dokumenten befinden sich auch solche, die ursprünglich als „geheim“ oder „vertraulich“ eingestuft waren“, erläuterte der Bundestag.


Grüne kritisieren Geheimnistuerei der Regierung

Der Grünen-Abgeordnete Omid Nouripour, der Mitglied des Gremiums war, sagte: „Weil das Verteidigungsministerium Dinge, die nicht als geheim eingestuft werden müssten, reflexhaft einstuft, braucht es sich nicht um die Aufregung wundern.“ Unklar blieb, ob die Aktivisten tatsächlich bei einem Hackerangriff auf die Dokumente gestoßen sind und nicht gemerkt hatten, dass sie bereits öffentlich zugänglich waren.

Der Kundus-Ausschuss hatte einen von der Bundeswehr initiierten Luftangriff in Afghanistan untersucht, bei dem mehr als 140 Menschen starben, darunter viele Zivilisten.

In den Funkprotokollen ist nachzulesen, wie groß die Bedenken der Besatzungen der US-Jagdflugzeuge F-15 gegen einen Luftschlag waren. Mehrfach plädierten sie für einen sogenannten Show-of-Force, eine Überflug in geringer Höhe, um „sie auseinanderzutreiben“ und die Lastwagen erst anschließend zu zerstören.

Zudem geht aus den Mitschnitten der Cockpitgespräche hervor, dass die Piloten die Regeln für einen Bombeneinsatz nicht gegeben sahen. Der deutsche Oberst Klein befahl den Bombenabwurf trotzdem.

Oberst ging von einer unmittelbaren Gefahr aus

Wie der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages im vergangenen Oktober feststellte, ging der Oberst von einer unmittelbaren Gefahr aus – durch die Taliban am Ort und die Tanklaster, die als Bombe hätten genutzt werden können.

Die Opposition kritisierte seine Entscheidung scharf, da es an Informationen für eine Gefährdung durch die Laster gefehlt habe. Außerdem wäre eine Tötung von Aufständischen nur bei gleichzeitiger Vermeidung unverhältnismäßig vieler ziviler Opfer legitim gewesen.

Der Einsatz diente aber eindeutig der Tötung von Kämpfern. In dem Protokoll taucht die Frage auf: „Versucht ihr, die Lastwagen oder die Personen auszuschalten?“ Die Antwort lautet: „Wir versuchen die Personen auszuschalten.“

 
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Internet: Mobiles Einkaufen: Nutzer sehen Verbesserungsbedarf

06 Feb

Das geht aus einer Studie hervor, die Ebay und die Verbraucher Initiative e.V. in Berlin vorstellten. Gut ein Drittel der Verbraucher (36 Prozent) hat demnach bereits schon einmal über das Smartphone oder Tablet etwas gekauft, 74 Prozent haben sich vor einem Kauf unterwegs informiert – Tendenz steigend, so schätzen die Experten. 69 Prozent wünschen sich allerdings geringere Kosten für das mobile Surfen, eine kostenlose Nutzung von öffentlichen WLAN-Netzen würden ebenfalls 69 Prozent für das mobile Einkaufen als förderlich befinden.

60 Prozent der Besitzer von Smartphones und Tablets wünschen sich allerdings auch eine bessere Datenübertragungsrate, 50 Prozent eine verlässlichere Netzabdeckung. 58,5 Prozent der Befragten würden häufiger mobil einkaufen, wenn es dabei mehr Sicherheit gäbe. Dabei geht es um das mobile Bezahlen wie auch um eine bessere Transparenz bei Kaufverträgen.

Dabei boomt der mobile Handel. Künftig werde sich die Art und Weise, wie wir einkaufen und zahlen, durch die wachsende Verbreitung von Tablets und Smartphones schneller und umfassender ändern als in den letzten 20 Jahren, sagte Nikolaus Lindner von Ebay. Eine Verdrängung des stationären Handels werde es dabei nicht geben, vielmehr eine Verzahnung der verschiedenen Handelswege. Ob ein Kunde mobil oder online bestellt, um etwas im Laden abzuholen oder etwas in einem Geschäft sieht, das er später online oder gleich mobil bestellt – die einzelnen Kanäle ließen sich längst nicht mehr sinnvoll auseinanderdividieren, sagte Gerrit Heinemann, Professor an der Hochschule Niederrhein.

Das mobile Einkaufen werde im Vergleich zum Online-Handel überproportional schnell wachsen, schätzt Heinemann. Wer sich im stationären Handel nicht schnell anpasst, den werde es schon bald nicht mehr geben. Auf der anderen Seite sei der mobile Handel aber auch eine „Riesenchance“ für stationäre Läden.

 
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Internet-IPO: Facebook-Aktien – muss ich dabei sein?

02 Feb

Ratgeber Geldanlage

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